Brandschutzunterweisung – Ihre gesetzliche Pflicht als Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt die Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter fest. Gemäß § 12 ArbSchG sind Sie verpflichtet, alle Beschäftigten über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Hierbei nimmt die Brandschutzunterweisung eine zentrale Stellung ein.
Somit tragen Sie als Arbeitgeber eine Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Angestellten, die auch die Vermittlung von Wissen über Brandgefahren und das richtige Verhalten im Brandfall in Ihrem Unternehmen umfasst.
Die Brandschutzunterweisung muss in regelmäßigen, jährlichen Abständen durchgeführt werden. Bei Veränderungen der Gefahrenlage, sei es durch Änderungen in der Nutzung, Brände, neue Maschinen oder Arbeitsplatzwechsel, ist eine erneute und angepasste Brandschutzunterweisung zeitnah erforderlich.
Dabei sollte die Unterweisung so gestaltet sein, dass Ihre Mitarbeiter die Inhalte klar verstehen und die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, um im Ernstfall angemessen zu reagieren. Dies ist nicht nur entscheidend für die Sicherheit Ihrer Belegschaft, sondern kann auch die Auswirkungen von Bränden und Unfällen in Ihrem Unternehmen erheblich reduzieren.
Daher ist eine sorgfältige Planung, Erarbeitung der Schulungsinhalte sowie regelmäßige Evaluation und zeitnahe Durchführung unumgänglich. Überlassen Sie die umfassende Planung, Durchführung und Organisation Ihrer Brandschutzunterweisungen unseren bewährten Händen. Unser erfahrenes Team nimmt Ihnen die Arbeit ab und ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihren Mitarbeitern fundierte Schulungen zu bieten und gleichzeitig sämtliche gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.